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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUM ENERGIEPASS

Wann könnte Ihr Experte zu uns kommen ?

Einer unserer Experten wird an einem vorab mit unserem Büro vereinbarten Datum und einer festgelegten Uhrzeit bei Ihnen erscheinen. Wir versuchen stets diesen Besuchstermin laut Ihren Wünschen fest zu legen.

Die Hausbesuche finden normalerweise werktags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr statt.

Muss ich während der Bestandsaufnahme anwesend sein ?

Dies ist nicht nötig. Sie können uns Ihre Wohnungsschlüssel überlassen um die Expertise zu erstellen. Es wäre dann im gegenseitigen Interesse, uns die Dokumente bezüglich der Wohnung (Pläne, Rechnungen, Verbräuche, …) zur Verfügung zu stellen.

Bekomme ich sofort und vor Ort den Energiepass ausgestellt ?

Nein, zur Erstellung der Energieeffizienzbescheinigung müssen wir die Angaben mit Hilfe eines offiziellen Computerprogramms bearbeiten. Diese “Codierung” ist im allgemeinen 48 Stunden nach dem Hausbesuch abgeschlossen.

Muss ich den Experten sofort und vor Ort bezahlen ?

Sie haben maximal 14 Tage um die Rechnung per Überweisung zu begleichen. Allerdings wird Ihnen der Original-Energiepass erst nach Zahlungseingang zugestellt.

Wie schnell kann der Experte vor Ort kommen ?

Rechnen Sie mit 1 bis 5 Werktagen nach der vorangegangenen Terminvereinbarung.

Wie lange ist eine Energieeffizienzbescheinigung (EEB) gültig ?

Der Energiepass ist 10 Jahre lang gültig.

Kann man die Kosten für die Erstellung des Energieausweises auf den Mieter abwälzen ?

Die Kosten muss der Besitzer, bzw. die Gemeinschaft der Miteigentümer tragen.

Welche Sanktionen gibt es wenn ich nicht rechtzeitig einen Energiepass vorweisen kann ?

Es gibt keine vordefinierten Sanktionen. Allerdings haftet der Besitzer für zivile und strafrechtliche Sanktionen im Unterlassungsfall.

Desweiteren kommen die Expertenkosten hinzu, da in jedem Fall ein Energiepass erstellt werden muss.

Ohne Energiepass kann keine Baugenehmigung erteilt, keine Wohnung neu vermietet, und kein Wohngebäude verkauft werden.

Ich verkaufe mein Wohneigentum. Was muss ich vorab tun ?

Wenn Sie Ihre Wohnung zum Kauf anbieten, müssen Sie rechtzeitig einen Energiepass dieser Wohnung erstellen lassen.

Das Ziel des Gesetzgebers ist es, dem potentiellen Käufer ausreichend Informationen über das zu erwerbende Gut geben zu können. Der Besitzer muss deshalb einen Energiepass (EEB) vorweisen können, bevor er sein Eigentum offiziell verkauft.

Die Originalbescheinigung bezüglich Energieeffizienz muss während der notariellen Beurkundung vorliegen. Sie wird vom Notar verlangt und der Verkaufsakte beigelegt.

ICH VERMIETE EINE WOHNUNG. Was muss vorab ich tun ?

Seit dem 1. Januar 2010 müssen Sie Ihrem Mieter eine Kopie der Energieeffizienzbescheinigung aushändigen.

Wer ist befugt einen Energiepass auszustellen ?

Nur ein zugelassener Experte, ein Architekt oder ein beratender Ingenieur sind befugt, eine Energieeffizienzbescheinigung (EEB) auszustellen.

Certinergie ist ein vom Ministerium für Wirtschaft und Handel des Großherzogtum Luxemburg anerkanntes Kontrollorgan.

Wie läuft die Erstellung einer Energieeffizienzbescheinigung ab ?

Der Verkäufer, bzw. der Besitzer, kontaktiert uns. Einer unserer Experten macht vor Ort eine Bestandsaufnahme. Er notiert verschiedene Angaben wie z.B. Raumflächen, Volumen, verwendete Baumaterialien, … und Werte wie z.B. Heizungsverbrauch, Warmwasserbereitung, regenerative Energiequellen, Wärmedämmmaßnahmen, Belüftungssystem, … um den Energiepass rasch und laut dem vom Großherzogtum Luxemburg erlassenem Regelwerk zu erstellen.

Zum Schluss der Expertise wird die untersuchte Wohnung grafisch gezeichnet (Flächen und Volumen) und unsere Spezialisten geben schließlich die gesammelten Angaben in das offizielle Computerprogramm (LuxEeB) ein, um u.a. den Kennwert der Energieeffizienz der Wohnung  zu errechnen.

Welche Dokumente muss ich dem Energieexperten präsentieren ?

Im Allgemeinen gilt, dass je mehr “Energieverbrauchsrelevante Informationen” Sie für uns über Ihre Wohnung haben, desto höher der Verkaufswert, denn desto besser die Energieeffizienzklasse. Bei fehlenden Informationen muss der Experte von pauschalen Standardwerten ausgehen, welche in der Regel schlechter ausfallen.

Wir raten Ihnen deshalb, sich nach Möglichkeit folgende Unterlagen zu beschaffen, um die Untersuchungsaufgaben des Experten zu vereinfachen und um Ihren Energiepass aufzuwerten.

Wenn Sie uns keine nützlichen Unterlagen geben können, werden wir trotzdem einen gültigen Energiepass erstellen können.

1. FALL : Verkauf / Vermietung oder Umbau eines Wohngebäudes

  • ein vollständiges Baustellenprotokoll oder Belege von Renovierungsarbeiten;
  • die Grundriss- und Außenansichtspläne;
  • Rechnungen oder eine Aufstellung des Heizenergieverbrauchs (Gas, Heizöl, Fernwärme, Elektroheizung, usw.) der letzten drei Jahre vor Anfertigung der Bescheinigung der Energieeffizienz;
  • aussagekräftige Fotos, welche erlauben das Wohngebäude zu erkennen, sowie den Aufbau eines Bauelementes der Außenhülle (Dach, Mauer, …), die vorhandene Wärmedämmschicht/Luftschicht, … zu definieren;
  • technische Unterlagen über das vorhandene Heizsystem;
  • Originalrechnungen des Unternehmers welcher Arbeiten im Wohnhaus vorgenommen hat und die Auskunft über die ausgeführten Arbeiten geben;
  • Resultate eines Luftdichtigkeitstests;

2. FALL : Bau eines Anbaus / Neubaus

Im Falle eines Neubaus oder einer Erweiterung eines bestehenden Gebäudes sollten folgende Unterlagen beigefügt werden :

  • die Grundriss- und Außenansichtspläne des zukünftigen Gebäudes/der Erweiterung;
  • Baudetails welche die Bestandteile der Gebäudehülle des zukünftigen Gebäudes/der Erweiterung darstellen;
  • Rechnungen oder Aufstellungen des Heizenergieverbrauchs (Gas, Heizöl, Fernwärmenetz, Elektroheizung, usw.) der letzten drei Jahre vor Anfertigung der Bescheinigung der Energieeffizienz;
  • (technische) Beschreibung des Heizsystems, der sanitären Warmwasserbereitung, sowie der vorgesehenen Belüftungsanlage;
  • Beschreibung der (geplanten) Energieproduktion (Fotovoltaik, Solarthermie, Kraft- Wärmekopplung, …);

 

Ist der Energiepass, welcher bei Verkauf oder Vermietung einer Wohnung erstellt wird, der gleiche wie der Energiepass für einen Neubau ?

Das angefertigte Zeugnis ist das Gleiche. Jedoch ist die Arbeit des Experten unterschiedlich.

Bei einem bestehenden Gebäude handelt es sich um eine Bestandsaufnahme der reellen Vor-Ort-Lage.

Bei einem zukünftigen Neubau erstellt der Experte zunächst ein virtuelles Bild und prüft später die Ausführung der Arbeiten hinsichtlich Energieeffizienz (Heizsystem, Wärmedämmung, …). Bei Fertigstellung des Neubaus stellt er den Energiepass aus.

In allen Fällen ist der Energiepass 10 Jahre lang  gültig.

Wie viel kostet ein Energiepass ?

Bei Certinergie ist der Preis für eine Energieeffizienzbescheinigung nur von wenigen Parametern abhängig (Gebäudetyp, Wohnfläche, Antragsgrund). Je grösser ein zu begutachtendes Objekt, desto höher die Kosten für einen Energiepass. Bei Certinergie versichern wir Ihnen vorab einen Festpreis, abhängig von Ihrer Wohnungsbeschreibung, z.B. während der telefonischen Terminabsprache – vorausgesetzt Ihre Angaben treffen zu.

Ist die Energieeffizienzbescheinigung (EEB) nur im Großherzogtum Luxemburg Pflicht ?

Der Energiepass ist Pflicht in allen Ländern der EU.

Es handelt sich um die Umsetzung in nationales Recht der Direktive 2002/91/CE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

http://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2002/91/oj

Kann man die Kosten für die Erstellung eines Energiepasses steuerlich geltend machen ?

Nur in manchen Fällen können die Kosten bei der Berechnung von Mieteinnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

Muss man einen Energiepass für bestehende Mietverträge anfertigen lassen ?

Der Energiepass ist nur Pflicht bei neuen Mietverträgen. Bei einem Mieterwechsel muss der neue Mieter eine vom Besitzer unterschriebene Kopie der Energieeffizienzbescheinigung erhalten.

Ist ein Energiepass im Großherzogtum Luxemburg auch Pflicht bei einer Schenkung ?

Bis jetzt ist ein Energiepass bei einer Schenkung oder Vererbung nicht vorgeschrieben.

Ist die Energieeffizienzbescheinigung Pflicht beim Abriss eines Gebäudes ?

Der Energiepass ist keine Pflicht beim Kauf einer Ruine oder eines Gebäudes ohne Heizungsanlage, welches nach dem Kauf abgerissen wird.

Ich bin Eigentümer eines Bürogebäudes, welches ich an verschiedene Firmen vermiete. Muss ich jedem Mieter einen Energiepass für sein Büro ausstellen lassen ? Ist die Energieeffizienzbescheinigung für das gesamte Gebäude gültig oder wendet es sich an jeden Mieter ?

Die Energieeffizienzbescheinigung ist Pflicht für Zweckgebäude.

Der Energiepass wird ausgestellt für das Gebäude in seiner Gesamtheit.

Bei einem Mieterwechsel muss eine unterschriebene Kopie der Energieeffizienzbescheinigung dem neuen Mieter ausgehändigt werden.

Muss die Energieeffizienzbescheinigung vom Experten unterschrieben sein um Gültigkeit zu haben ?

Der Energiepass muss unterschrieben sein um rechtlich Gültigkeit zu besitzen. Das Zertifikat kann dabei auf elektronischem Wege übermittelt werden, denn im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung vom 29. Mai 2009 wurde die Pflicht abgeschafft, eine beglaubigte Kopie abliefern zu müssen.

Wie lange muss ich auf die Energieeffizienzbescheinigung warten ?

Bei Certinergie können Sie Ihr Zertifikat bei einer ‘Express-Bestellung’ innerhalb von 48 Stunden erhalten. Im Normalfall wird die Expertise innerhalb von nur 1-5 Werktagen vor Ort ausgeführt. Anschließend wird diese Bestandsaufnahme innerhalb von 2 Werktagen bearbeitet. Wir senden Ihnen dann Ihren Energiepass zu, sobald Sie die Rechnung beglichen haben.

Wie lange dauert eine Bestandsaufnahme vor Ort ?

Der Besuch eines Experten zur Erstellung eines Energiepasses dauert zwischen 45 Minuten und 2 Stunden und hängt ab von der Komplexität der zu untersuchenden Wohnung.

Was ist der K-Wert ?

Der K-Wert gibt den globalen Wärmedämmwert eines Gebäudes an.

Je niedriger der K-Wert, desto Heizenergiesparsamer ist die Wohnung.

Im Gegenzug, ein hoher K-Wert ist Synonym von energie-intensiven Wohnungen.

Was bedeuten die Werte Qh/Qp ? Was ist der U-Wert ?

Der Qh/Qp-Wert beinhaltet viele Kriterien, u.a. :

  • Belüftungssystem;
  • Heizungsanlage;
  • sanitäre Warmwasserbereitung;

Eine Wohnung mit niedrigem Qp-Wert ist eine Wohnung mit guten, verbrauchsarmen Energieinstallationen. 

Der U-Wert ist ein Zahlenwert, mit dem die Wärmedämmung eines Bauteils beziffert wird. Er gibt an, wieviel Wärme durch ein Bauteil (Dach, Fenster, Außenmauer) nach außen fließen kann.

Je niedriger der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) eines Bauteils, desto besser ist seine Wärmedämmeigenschaft.

Ist das Resultat (theoretisch berechneter Zahlenwert) meiner Energieeffizienzbescheinigung vergleichbar mit meinem tatsächlichen Verbrauch (praktisch gemessener Zahlenwert) ?

Man unterscheidet zwischen “berechnetem” Energieverbrauch und “gemessenem” Energieverbrauch (wenn verfügbar).

Sie finden in der Bescheinigung die beiden Verbrauchswerte.

Mögliche Unterschiede erklären sich wie folgt :

– jeder Bewohner einer gleichen Wohnung hat ein unterschiedliches Wohnverhalten; die reelle Nutzung eines gegebenen Bewohners unterscheidet sich von der standardisierten, theoretischen Nutzung;

– das tatsächliche Klima unterscheidet sich vom Referenz-Klima;

– Unsicherheiten und Vereinfachungen während der Bestandsaufnahme des Gebäudes und der technischen Installation.

Das berechnete Resultat sollte deshalb nicht als tatsächlicher Verbrauch betrachtet werden. 

Das Ziel einer Energieeffizienzbescheinigung ist die Vergleichsmöglichkeit zwischen ähnlichen Wohnungen auf Basis eines standardisierten Verbauchsindex.

DIE VORTEILE

Qualité

QUALITÄT

PRIX COMPÉTITIFS

DIE GÜNSTIGSTEN TARIFE

RAPIDITÉ

EIN SCHNELLER SERVICE

SERVICE COMPLET

FULL-SERVICE