Großherzogtum Luxemburg


Energiepass
Luxemburg
Energieausweis für Ihr Gebäude

Verpflichtend bei jedem Verkauf und jeder Vermietung. Der Energiepass stuft Ihr Gebäude von A+ bis I ein. Certinergie, zugelassen vom Wirtschaftsministerium, erstellt Ihren Energiepass zum besten Preis.

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Energiepass

Was ist der Energiepass?

Auch Energieausweis oder Certificat de Performance Énergétique (CPE) genannt, bewertet dieses Dokument die Energieeffizienz Ihres Gebäudes in Luxemburg. Es wird durch die großherzogliche Verordnung über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geregelt.

Ein offizielles Dokument

Der Energiepass (auch Energieausweis oder CPE genannt) ist ein offizielles Zertifikat, das die Energieeffizienz Ihres Gebäudes gemäß der großherzoglichen Verordnung bewertet.

Ein Instrument der Wertsteigerung

Er stuft Ihre Immobilie von A+ (höchstleistungsfähig) bis I (energiehungrig) ein und beeinflusst direkt den Marktwert in Luxemburg sowie die Finanzierungsbedingungen Ihrer Bank.

Ein Hebel für die Sanierung

Neben der Diagnose zeigt der Energiepass mögliche Verbesserungen auf und verweist Sie auf die in Luxemburg verfügbaren Förderungen und Prämien.

Die luxemburgische Energieskala: von A+ bis I

Im Gegensatz zu Belgien (A bis G) verwendet Luxemburg eine Skala von 10 Klassen, von A+ (Nahezu-Nullenergiegebäude) bis I (energiehungrigste Gebäude). Die Einstufung basiert auf dem Primärenergiebedarf in kWh/m²/Jahr.

A+
Nahezu Nullenergiegebäude
≤ 0 kWh/m²/Jahr
A
Sehr hohe Effizienz
≤ 45 kWh/m²/Jahr
B
Hohe Effizienz
≤ 75 kWh/m²/Jahr
C
Gute Effizienz
≤ 110 kWh/m²/Jahr
D
Mittlere Effizienz
≤ 150 kWh/m²/Jahr
E
Unzureichende Effizienz
≤ 210 kWh/m²/Jahr
F
Schlechte Effizienz
≤ 285 kWh/m²/Jahr
G
Sehr schlechte Effizienz
≤ 375 kWh/m²/Jahr
H
Energetisch sehr schwach
≤ 480 kWh/m²/Jahr
I
Kritisch energiehungrig
> 480 kWh/m²/Jahr

Der Energiepass bewertet das Gebäude nach 3 Kriterien: Primärenergiebedarf, Qualität der Wärmedämmung (Heizwärmebedarf) und CO₂-Emissionen.

Wann ist der Energiepass verpflichtend?

Die luxemburgische Gesetzgebung schreibt den Energiepass in zahlreichen Immobiliensituationen vor. Hier die wichtigsten Fälle.

Verpflichtende Fälle

Neubau

Jeder Bau, der eine Baugenehmigung erfordert, muss über einen Energiepass verfügen.

Verkauf einer Immobilie

Der Eigentümer muss dem Käufer bei jeder Transaktion einen gültigen Energiepass vorlegen.

Vermietung

Jede zur Vermietung angebotene Immobilie muss mit einem gültigen Energiepass versehen sein.

Erweiterung oder wesentliche Änderung

Wenn die veränderte Fläche der thermischen Hülle 10 % der betroffenen Fläche (Wände, Fenster, Dach) übersteigt.

Änderung der technischen Anlagen

Wenn die Arbeiten 1.500 € (Einfamilienhaus) bzw. 3.000 € (Mehrfamilienhaus) überschreiten.

Ausnahmen

Verkauf eines zum Abriss bestimmten Gebäudes

Zwangsversteigerung oder Lizitation

Erbschaft oder Schenkung

In diesen besonderen Fällen ist der Verkäufer nicht verpflichtet, einen Energiepass vorzulegen.

Was enthält der Energiepass?

Der luxemburgische Energiepass bewertet Ihr Gebäude nach drei sich ergänzenden Dimensionen, jeweils ausgedrückt durch eine Klasse von A+ bis I.

Klasse der Energieeffizienz

Bewertet den Primärenergiebedarf des Gebäudes (Heizung, Warmwasser, Lüftung). Dies ist der zentrale Wert, der in Immobilienanzeigen angegeben wird.

Klasse der Wärmedämmung

Misst die Qualität der thermischen Hülle und den Heizwärmebedarf. Je höher die Klasse, desto weniger Wärme verliert das Gebäude.

Klasse der Umweltleistung

Quantifiziert die mit dem Gebäude verbundenen CO₂-Emissionen und spiegelt seine Umweltauswirkungen sowie die verwendete Energieart wider.

Gültigkeit und Aktualisierung

Der Energiepass ist 10 Jahre ab seinem Ausstellungsdatum gültig. Bei Sanierungen oder Änderungen, die die Energieeffizienz beeinflussen (Dämmung, Heizkesseltausch, Photovoltaikanlage…), empfiehlt es sich, ihn zu aktualisieren, um die Verbesserungen widerzuspiegeln und Ihre Immobilie aufzuwerten.

Immobilienanzeigen: Ihre Pflichten

Seit dem 1. Juli 2012 muss jede Verkaufs- oder Vermietungsanzeige für ein Wohngebäude in Luxemburg verpflichtend die Energieklasse angeben.

Grafische Darstellung

Wiedergabe der offiziellen Grafiken mit Angabe der Energieeffizienzklasse und der Wärmedämmklasse des Gebäudes.

Vereinfachte Angabe

Angabe der Klassen in Buchstaben, zum Beispiel „C-C“: erster Buchstabe für die Energieeffizienz, zweiter für die Wärmedämmung.

Achtung Sanktionen

Die Nichtangabe der Energieklasse in Immobilienanzeigen kann zu Sanktionen führen. Stellen Sie sicher, dass Sie vor jeder Veröffentlichung über einen gültigen Energiepass verfügen.

Preise Energiepass Luxemburg

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< 250m²

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Großes Haus

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Ab 599€ inkl. MwSt.

Wohnanlage 3 Einheiten

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Wohnanlage 10 Einheiten

Mehrfamilienhaus

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In jedem Energiepass enthalten:

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Häufige Fragen zum Energiepass

Alles Wissenswerte zum Energiepass in Luxemburg.

Der Preis beginnt bei 499 € inkl. MwSt. für ein Einfamilienhaus unter 250 m². Bei einer Wohnanlage oder einem Mehrfamilienhaus richtet sich der Preis nach der Anzahl der Wohneinheiten. Bei Certinergie sind die Preise als transparente Festpreise ohne versteckte Kosten ausgewiesen.

Der Energiepass ist 10 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig, solange keine wesentliche Änderung die Energieeffizienz des Gebäudes beeinflusst (Sanierung der Dämmung, Tausch des Heizsystems usw.).

Der luxemburgische Energiepass verwendet eine Skala von A+ bis I (10 Klassen), während das belgische PEB von A bis G reicht (7 Klassen in Wallonien). Die Berechnungsmethoden und Schwellenwerte unterscheiden sich, da sie auf eigenen nationalen Vorschriften beruhen.

Nur ein vom Wirtschaftsministerium und der Klima-Agence (ehemals myenergy) zugelassener Energieberater darf einen Energiepass ausstellen. Certinergie verfügt über die Zulassung LUXEEB.R.00154.

Gesetzlich ist es nicht immer verpflichtend, aber dringend empfohlen. Ein aktualisierter Energiepass spiegelt die Verbesserungen wider (bessere Energieklasse) und steigert den Wert Ihrer Immobilie bei Verkauf oder Vermietung.

Der Energieberater besichtigt das Gebäude vor Ort und nimmt die wesentlichen Merkmale auf: Dämmung, Fenster und Türen, Heiz- und Lüftungssysteme, Warmwasserbereitung. Der Besuch dauert im Schnitt 1 bis 2 Stunden, je nach Größe der Immobilie.

Nein, Schenkungen und Erbschaften gehören zu den im luxemburgischen Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Der Energiepass ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

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